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   BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12   

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BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12 (https://dejure.org/2012,38094)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2012 - 1 WNB 3.12 (https://dejure.org/2012,38094)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 (https://dejure.org/2012,38094)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - BVerwG 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).

    Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 27. Juli 2011 a.a.O. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschlüsse vom 27. Juli 2011 a.a.O. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - BVerwG 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 = NZWehrr 2009, 258 und vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 = NZWehrr 2010, 252).
  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Der angefochtene Beschluss des Truppendienstgerichts kann deshalb nicht auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen (§ 22a Abs. 2 Nr. 3 WBO) bzw. würde sich jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellen (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 144 Abs. 4 VwGO; zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 144 Abs. 4 VwGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. Beschluss vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62; s.a. Eichberger, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2012, § 144 Rn. 61 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 Rn. 2 = NZWehrr 2009, 258 und vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 = NZWehrr 2010, 252).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 1 WNB 5.09

    Wertung einer Beschwerde wegen Untätigkeit bei der Bearbeitung vorheriger

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
    Was die Sprachaufzeichnungen vom 5. November 2009 betrifft, dürften diese im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit beim Truppendienstgericht (Eingangsdatum 27. September 2010) nicht mehr verfügbar gewesen sein; etwaige Versäumnisse im vorgerichtlichen Beschwerdeverfahren können mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt werden (Beschluss vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 5.09 -).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a

    Soweit der Antragsteller damit letztlich auf Fehler in der Beweiswürdigung und der Rechtsanwendung durch das Truppendienstgericht abzielt, können diese, weil sie das materielle Recht betreffen, nicht mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 13 und vom 29. Oktober 2012 - BVerwG 2 WNB 3.12 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Da ein entsprechender Beweisantrag im gerichtlichen Verfahren nicht gestellt war, hätte sich dem Truppendienstgericht die Notwendigkeit einer diesbezüglichen weiteren Aufklärung von Amts wegen aufdrängen müssen (zu den Voraussetzungen der Aufklärungsrüge vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.12.2015 - 1 WNB 2.15

    Darlegungserfordernis; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 - juris Rn. 2 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der

    Dabei findet die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der

    Dabei findet die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2014 - 1 WNB 1.14

    Anforderungen an die Geltendmachung einer grundsätzlichen Bedeutung der

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet - unter anderem - dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 2012 - BVerwG 1 WNB 3.12 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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